Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Agentur „Lewi Hong“, vertreten durch Lewi Hong
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) sollen die Grundlage für eine vertrauensvolle und effektive Zusammenarbeit zwischen Lewi Hong, Bahnhofstr. 36, 32312 Lübbecke, Deutschland (nachfolgend auch „Auftragnehmer“ oder „Anbieter“ genannt) und deren Kunden (nachfolgend auch „Auftraggeber“ oder „Kunde“ genannt) schaffen. Der Geschäftsbereich des Auftragnehmers richtet sich an Unternehmen und umfasst Agenturleistungen, insbesondere die Beratung, Coaching, Entwicklung im Bereich des Marketings (Online, Content, Inbound, Outbound und Social Media), Strategische Beratung, Konzeption, Kreation, Entwicklung und Umsetzung, kanalübergreifende Full Service Lösungen, Entwicklungsleistungen, Performance-Marketing, Cross-Channel, Contentdesign, Foto- und Videografie, Remarketing und Monitoring.
Stand: 12. Juli 2024
§ 1 Vertragsgegenstand und Anwendungsbereich
(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens bzw. mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Auftraggeber“ genannt.
Der Auftraggeber versichert bei Vertragsschluss mit dem Auftragnehmer als Gewerbetreibender oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.
(2) Die AGB des Auftragnehmers gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn im Einzelfall nicht noch einmal ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn die des Auftragnehmers hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Aufträge vorbehaltslos ausführt. Auch dann werden die allgemeinen Bedingungen des Kunden nicht Vertragsbestandteil. Die AGB des Auftragnehmers gelten für alle Bestellungen, Angebote oder Verträge, egal ob im elektronischen Geschäftsverkehr, schriftlich, per Telefon oder auf sonstige Weise. Ergänzend, sofern diese AGB nichts Abweichendes regeln, gelten darüber hinaus die Bestimmungen des Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches in der jeweils zum Liefer- oder Leistungszeitpunkt aktuellen Fassung.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Lewi Hong ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Lewi Hong in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.
(4) Der Vertragsschluss zwischen Lewi Hong und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, vor Ort etc.) oder schriftlich erfolgen. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, hat der Kunde keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in schriftlicher Form von Lewi Hong zu erhalten.
(5) Fernmündlich kommen Verträge zwischen Lewi Hong und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Kunde willigt ein, dass Lewi Hong das Telefonat, das gespräch und/oder den jeweiligen Videochat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet, falls von Lewi Hong gewünscht.
(6) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet der Anbieter auch insoweit nicht die Erbringung eines Werks oder die Ausführung von Dienstleistungen außerhalb der Beratung wie z.B. die Etablierung oder Durchführung von Marketingmaßnahmen und -kampagnen. Dem Kunden ist bewusst, dass ein Erfolg vom Anbieter nicht geschuldet wird, genauso wenig wie Garantien.
§ 2 Leistungserbringung des Auftragnehmers
(1) Im Rahmen dieses Vertrages erbringt der Auftragnehmer gemäß den Vorgaben des Auftraggebers, sowie in Abstimmung mit diesem, beratende und unterstützende Leistungen („Agenturleistungen“).
Ziel der Aktivitäten des Auftragnehmers ist die Erstellung, Etablierung und fortlaufende Betreuung und Optimierung einer individuellen Social Media-Strategie für das Unternehmen des Auftraggebers. Diese beinhaltet Online Marketing Maßnahmen (inkl. Set-up; Projektmanagement) mit der Intention, Reichweite aufzubauen, potentielle Neukunden oder Personal zu akquirieren.
(2) Der Auftragnehmer ist, soweit dies nicht durch die Natur des Auftrages vorgegeben ist, bei der Erfüllung des Vertrages bzw. bei der Durchführung der von ihm übernommenen Tätigkeit hinsichtlich Zeiteinteilung und Gestaltung des Tätigkeitsablaufes frei.
(3) Wenn Lewi Hong für den Kunden eine Dienstleistung im Bereich der Anfragengewinnung erbringt, gelten Anfragen dann als qualifiziert, wenn sie sich über den von Lewi Hong unter Mithilfe des Kunden definierten und erstellten Prozess eingetragen haben und damit ein Interesse an den Produkten und der Dienstleistung des Kunden gezeigt haben.
(4) Lewi Hong erbringt individuelle Beratungs- und Agenturdienstleistungen im Bereich des Online-Marketings. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Lewi Hong nicht die Erbringung eines Werks. Insbesondere kann Lewi Hong den Erfolg bestimmter Werbemaßnahmen lediglich anhand von Erfahrungswerten prognostizieren. Dem Kunden ist bewusst, dass ein diesbezüglicher Erfolg auch wegen diverser weiterer Parameter und Faktoren, die Einfluss auf eine Werbekampagne haben, von Lewi Hong nicht geschuldet wird. Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Werbemaßnahme vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht im Grundsatz nicht.
(5) Wir weisen darauf hin, dass Werbeplattformen wie Facebook und Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist Lewi Hong nicht verantwortlich.
(6) Lewi Hong ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.
(7) Lewi Hong garantiert keine konkrete Anzahl an Leads, Kunden- oder Bewerbungsanfragen und keine diesbezüglich bestimmte Qualität im Rahmen der durch die für den Kunden lancierten Werbekampagnen.
(8) Landingpages und Domains (auch Subdomains), die im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden von Lewi Hong zur Verfügung gestellt werden, sind nach Beendigung der Zusammenarbeit an Lewi Hong zu übergeben. Dem Kunden steht kein Nutzungsrecht über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus zu, ebenso nicht für von Lewi Hong für den Auftraggeber bzw. Kunden erstellte Werbekampagnen inkl. Content und Werbetexte.
(9) Lewi Hong wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot, sofern Arbeitsprozesse nicht gestört werden, durchführen. Lewi Hong ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen und ist nicht dazu verpflichtet Auskunft oder einen Nachweis über die Leistungserbringung oder -prozesse dem Kunden zu geben oder zu erbringen.
(10) Dem Kunden ist bewusst, dass Lewi Hong bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet und jederzeit die Form und Ausführung der vereinbarten Leistungen ersetzen oder ändern kann.
(11) Ist Lewi Hong gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Lewi Hong unberührt.
(12) Lewi Hong ist berechtigt, für Kunden generierte Kontakte/ Leads zur Qualitätssicherung selbst im Namen des Kunden anzurufen.
(13) Sollte der Kunde die Leistungen des Anbieters doch nicht oder nicht mehr in Anspruch nehmen wollen, besteht kein Recht auf Widerruf. Der Vertrag und die Zahlungsvereinbarung bleiben unberührt, auch wenn der Kunde die Leistung nicht in Anspruch nimmt und demnach keine Leistung seitens des Anbieters erbracht wird bzw. nicht erbracht werden kann, außer das Bereitstellen von digitalen Produkten, sofern der Kunde ein Anrecht darauf hat.
(14) Dem Kunden ist bewusst, dass bei Zahlungsausfällen oder offenen Forderungen die Leistungen eingestellt werden, der Vertrag und die Zahlungsvereinbarung unberührt bleiben und der Zugang zu digitalen Produkten zeitweise oder dauerhaft gesperrt werden.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat die Agenturleistungen des Auftragnehmers durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere dem Auftragnehmer die dafür erforderlichen Informationen und Daten wie bspw. die notwendigen Passwörter für die jeweiligen Social Media-Dienste zur Verfügung stellen und die Nutzung im Rahmen dieses Vertrages gestatten sowie Dokumente wie z.B. eine Selbstauskunft gewissenhaft ausfüllen.
(2) Der Auftraggeber garantiert, dass alle von ihm zur Verfügung gestellten Daten, Darstellungen, Angaben und sonstige Informationen frei von Rechten bzw. keine Ansprüche Dritter gegen den Verwender begründen können und ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen (Werbeanzeigen, Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen, etc.) ausschließlich selbst verantwortlich.
Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Abwehr solcher Ansprüche unterstützen, ihn auf erste Anforderung von allen damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen des Dritten oder bei der Verletzung geistigen Eigentums vollständig freistellen und ihm jeglichen Schaden, der entsteht, einschließlich etwaiger für die Rechtsverteidigung anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten ersetzen.
(3) Der Kunde beteiligt sich aktiv an den von Lewi Hong initiierten Vorschlägen oder Konzepte sowie an Gesprächen und Chats, sodass Kommunikationswege nicht beeinträchtigt werden.
(4) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Lewi Hong, bleibt der Vergütungsanspruch von Lewi Hong unberührt.
(5) Der Kunde verpflichtet sich, die folgenden Punkte in dem angegebenen Zeitrahmen zur Verfügung zu stellen.
Für die Einrichtung stellt der Kunde zur Verfügung:
– Onboarding Umfrage & ausgefüllte Arbeitsblätter vor dem Kick-Off-Meeting & den weiteren vereinbarten Terminen
– An dem Kick-Off-Meeting teilnehmen
– Zusenden des Logos, Schriftart, Farbpalette und Style-Guide.
– Freigabe von vorhandenem Foto-, Video- und Grafikmaterials.
– Freigabe von Videoinhalten, Kampagnenbotschaften und Inhalten innerhalb eines Werktages nach Erhalt.
– Hinzufügen zum Businessmanagers / Facebook Werbeaccount des Kundenprojekts, sowie weiteren erforderlichen Accounts / Tools
– Bereitstellen eines Hosting-Providers und Freigeben der Zugangsdaten
Für das laufende Management stellt der Kunde zur Verfügung:
– Wöchentliche Aktualisierung des Kampagnenreportings mit Verkaufsdaten.
– Feedback zur Lead-Qualität zur Kampagnenoptimierung
(6) Der Anbieter ist berechtigt, bei Verletzungen der vorgenannten Pflichten nach Ablauf einer zu setzenden, angemessenen Frist zur Erfüllung der Pflichten den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder von diesem zurückzutreten.
(7) Die Vergütungsverpflichtung wird von einer solchen Kündigung oder einem entsprechenden Rücktritt nicht berührt, insofern bereits Leistungen durch den Anbieter erbracht wurden oder sofern der Kunde sich nicht meldet.
(8) Sollte der Kunde die Leistungen des Anbieters doch nicht oder nicht mehr in Anspruch nehmen wollen, besteht kein Recht auf Widerruf. Der Vertrag und die Zahlungsvereinbarung bleiben unberührt, auch wenn der Kunde die Leistung nicht in Anspruch nimmt und demnach keine Leistung seitens des Anbieters erbracht wird bzw. nicht erbracht werden kann, außer das Bereitstellen von digitalen Produkten, sofern der Kunde ein Anrecht darauf hat.
(9) Dem Kunden ist bewusst, dass bei Zahlungsausfällen oder offenen Forderungen die Leistungen eingestellt werden, der Vertrag und die Zahlungsvereinbarung unberührt bleiben und der Zugang zu digitalen Produkten zeitweise oder dauerhaft gesperrt werden.
(10) Bei der Abgabe von Bewertungen und Kommentaren im Internet und innerhalb von sozialen Medien sowie im Allgemeinen ist der Kunde verpflichtet, auf unsere Interessen Rücksicht zu nehmen, insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, falsche und nicht wahrheitsgemäße Behauptungen, Schmähkritiken über unsere Dienstleistung oder Informationen gemäß §10 Geheimhaltungspflicht zu veröffentlichen oder zu äußern.
(11) Diese Verpflichtung gilt auch, wenn der Kunde an Gruppen von uns (z.B. auf Facebook, Whatsapp und Zoom) teilnimmt. Sollten geschäftsschädigende Äußerungen innerhalb unserer Gruppen, gegenüber weiteren Kunden oder Interessenten des Anbieters sowie im Internet publiziert oder geäußert werden, sind wir berechtigt, den Kunden von der Teilnahme an Gruppen auszuschließen und Strafanzeige gegen den Kunden aufgrund von Verleumdung zu stellen.
(12) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns uns gegenüber zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über uns und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
§ 4 Vergütung
(1) Die Preise von Lewi Hong, welche angegeben und mitgeteilt werden, sei es fernmündlich oder schriftlich, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und in der Währung Euro (€).
Gebühren und sonstige Nebenkosten sind nicht in den Preisen enthalten. Alle Nebenkosten (wie z.B. Reisekosten, Kosten für die für die Zusammenarbeit benötigte Tools/Programme, Versandkosten, Versicherungsprämien und Spesen) werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Mit der Vergütung ist auch die Einräumung von Rechten an den Arbeitsergebnissen des Auftragnehmers abgegolten.
(3) Soweit im Rahmen der gebuchten Leistung Werbemaßnahmen oder gesonderte Leistungen beauftragt werden, entstehen (Mehraufwand) oder für das Leistungsziel benötigt werden (z.B. Mediabudget für Werbekampagnen), sind die hierfür anfallenden Kosten, der Aufwendungsersatz, und Auslagen der Agentur dem Kunden separat in Rechnung gestellt bzw. sind vom Auftraggeber zu tragen oder dem Auftragnehmer separat zur Verfügung zu stellen, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.
(4) Die vereinbarte Vergütung von Lewi Hong in Bezug auf deren Beratungsdienstleistungen enthalten vorbehaltlich anderslautender Absprache kein Budget für etwaige Werbekampagnen des Kunden. Dieses ist vom Kunden separat zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls unmittelbar an den Werbeplattformbetreiber zu entrichten.
(5) Zusätzliche Leistungen, die nicht im Angebot oder Vertrag schriftlich vereinbart waren, werden zu einem Stundenlohn von je 95,- Euro netto honoriert.
(6) Die Vergütung ist sofort zum Vertragsbeginn und Erhalt einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung zur Zahlung fällig. Die Leistung beginnt nach Zahlungseingang.
(7) Die Werbeausgaben von allen Online-Kanälen (z.B. Facebook, Instagram, YouTube, Google) sind vom Auftraggeber selbst zu begleichen.
(8) Die Höhe der Werbeausgaben pro Monat bestimmt der Auftraggeber selbst. Mindestens jedoch werden 500,- Euro netto für die Laufzeit von einem Monat vom Kunden bereitgestellt.
(9) Zusätzliche Arbeiten, Projekte, zukünftige Kampagnen, Aktionen, weitere Kanäle, kostenpflichtige Datenbeschaffung, internationale Reports, out-of-pocket expenses etc. werden auf Vorlage vorgängiger Kostenvoranschläge von Fall zu Fall separat honoriert.
(10) Reisekosten und Aufwendungsersatz für Auslagen der Agentur, insbesondere für Versand- und Vervielfältigungskosten werden dem Kunden separat in Rechnung gestellt.
§ 5 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt mit der Unterzeichnung oder der digitalen, mündlichen sowie schriftlichen Annahme des Angebots ab sofort und hat die im mündlichen oder schriftlichen Angebot vereinbarte Laufzeit.
(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um dieselbe vereinbarte Laufzeit zu den gleichen Bedingungen, sofern dieser nach regulärer Beendigung nicht von einer der beiden Parteien gekündigt wird.
(3) Jede Kündigung bedarf der Textform, ist also schriftlich in einem Originaldokument mit eigenhändiger Unterschrift und postalisch per Einschreiben zu erklären. Der elektronische Weg ist ausgeschlossen.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
§6 Verzug / Rücktritt
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Lewi Hong beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Lewi Hong eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Lewi Hong vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Lewi Hong sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber in Verzug, ist Lewi Hong berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Lewi Hong wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz mit sofortiger Wirkung geltend machen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen.
(4) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.
§ 7 Rechteeinräumung
(1) „Arbeitsergebnisse“ sind sämtliche durch die Tätigkeit des Auftragnehmers im Rahmen dieses Vertrags geschaffenen Werke, insbesondere Dokumente, Projektskizzen, Präsentationen, Kampagnen (-strukturen und -entwürfe), grafische Darstellungen, Fotos und Entwürfe, etc.
(2) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber an den Arbeitsergebnissen im Zeitpunkt von deren Entstehung das räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, ausschließliche, übertragbare und unterlizenzierbare Recht zur Nutzung für sämtliche Nutzungsarten, insbesondere zu deren Vervielfältigung, Verbreitung, Verwertung und Bearbeitung ein, außerdem das alleinige und unbeschränkte Eigentum an denjenigen Arbeitsergebnissen, an denen ein solches begründet und übertragen werden kann. Kann an Arbeitsergebnissen ein Eigentumsrecht begründet und übertragen werden, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber dieses ebenfalls im Zeitpunkt von dessen Entstehung ein.
(3) Der Auftraggeber stimmt zu, dass Lewi Hong das Recht hat, Materialien, seinen/ihren Namen, Projekte und sein/ihr Logo zeitlich und örtlich unbeschränkt die gemäß dieser Vereinbarung erstellt wurden, für das Portfolio des Unternehmens, Muster, Schulungszwecke, Eigenwerbung einschließlich Werbung für das Geschäft des Unternehmens, auf Social Media-Plattform, auf der eigenen Website und jeglichen Werbemitteln zu verwenden. Für den Fall, dass der Auftraggeber bestimmte Materialien von der Freigabe gemäß diesem Absatz ausschließen oder den Zeitraum einer solchen Freigabe begrenzen möchte, können Auftragnehmer und Auftraggeber schriftlich einer solchen Einschränkung zustimmen.
§ 8 Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Die Leistungen von Lewi Hong unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung ausnahmsweise dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-10.
(2) Lewi Hong kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.
(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. Lewi Hong kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber Lewi Hong nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und Lewi Hong überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.
(5) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist Lewi Hong verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. Die Leistungen von Lewi Hong zur Mängelbeseitigung sind dabei nach Zeitaufwand zu vergüten, sofern sie zwei Zeitstunden überschreiten. Dies gilt auch für Leistungen zur Beseitigung von Mängeln, die nach Abnahme festgestellt werden. Insoweit ist ein branchenüblicher Stundensatz einer Unternehmensberatung in Ansatz zu bringen.
(6) Lewi Hong ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten, Absatz (5) gilt entsprechend. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.
(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird Lewi Hong dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.
(8) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von Lewi Hong gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von Lewi Hong hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.
(9) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.
(10) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.
§ 9 Haftung
(1) Die Haftung des Auftragnehmers, ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen mit der Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), wie der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen kann. Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit von Inhalten haftet der Auftragnehmer nicht.
(2) Soweit Mängel einer Leistung des Auftragnehmers behebbar sind, tritt eine Schadensersatzpflicht des Auftragnehmers für diese Mängel erst dann ein, wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer die beanstandeten Mängel schriftlich mitgeteilt und der Auftragnehmer die Mängel innerhalb von vierzehn Werktagen nicht behoben hat.
(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für Abmahnverfahren oder sonstige Prozesse, die aufgrund fälschlicher Informationen o.ä. auf Webseiten oder Social-Media-Profilen des Auftraggebers gegen den Auftraggeber verhängt werden.
(4) Auch für Maßnahmen, die aufgrund von Datenschutzangelegenheiten o.ä. gegen den Auftraggeber verhängt werden, haftet der Auftragnehmer nicht.
(5) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Kennzeichen (Marken, Firmen Geschmacksmuster) Personen oder Objekten, es sei denn, dies wird vertraglich ausdrücklich zugesichert. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z.B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Auftraggeber, welcher die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge trägt.
(6) Sollten Deadlines von Seiten des Auftragnehmers nicht eingehalten werden oder es aus unabsehbaren Gründen zu zeitlichen oder rahmentlichen Änderungen (z.B. aufgrund von Set-up, durch Dritte etc.) kommt, besteht kein Anspruch auf Rückzahlungen oder Zahlungsminderung.
(7) Sollte der Projektumfang aufgrund gemeinsamer Entscheidung vermindert werden oder Aufgaben abgeändert oder ausgetauscht werden, besteht kein Anspruch auf Rückzahlungen oder Zahlungsminderung. Zusätzliche Aufgaben oder eine abgesprochene Erweiterung des Projektumfangs wird hingegen zusätzlich honoriert.
(8) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen / zu entfernen. Für eine solche Vorgehensweise haftet Lewi Hong nicht.
§ 10 Geheimhaltung
(1) „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Kundendaten, Informationen über betriebliche Ablaufe, Vertragsinformationen wie Preise, und Know-how.
(2) Die Parteien vereinbaren, über solche vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren, insbesondere gegenüber Dritten, im Internet, gegenüber Interessenten oder anderen Kunden von Lewi Hong etc. und diese nur für die Durchführung dieses Vertrages und den damit verfolgten Zweck zu verwenden. Auch die vom Auftragnehmer etablierte Marketingstruktur darf nicht weiter fortgeführt werden.
(3) Die Geheimhaltungspflicht gilt gleichermaßen für sämtliche Angestellten und/oder Dritte, die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen und Unterlagen haben. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
(4) Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
a) die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
b) die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
§ 11 Datenschutz
(1) Die Vertragsparteien beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Der Auftragnehmer wird insbesondere, sofern er in Kontakt mit personenbezogenen Daten kommt, diese Daten iSd § 11 Abs. 3 BDSG nur im Rahmen der Weisung des Auftraggebers erheben, verarbeiten oder nutzen. Die Vertragsparteien verpflichten ihre Mitarbeiter gem. § 5 BDSG auf die Einhaltung des Datengeheimnisses, sofern nicht bereits eine solche Verpflichtung besteht.
Mit 25.05.2018 verpflichten sich beide Parteien unter Bezug der neuen Datenschutzgrundverordnung zu arbeiten und diese rechtssicher umzusetzen. Diese umfasst die Dokumentation der personenbezogenen Daten und die Auslegung welche Drittanbieter Zugang zu diesen Daten haben und zu welchem Zweck. Außerdem ist der Auftraggeber verpflichtet seinen Kunden jederzeit Zugriff auf diese Daten zu erhalten und bei Bedarf, nach Kündigung des Vertrages die Daten löschen zu lassen.
(2) Der Auftraggeber versichert, bei der Datenweitergabe an Lewi Hong die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
(3) Sofern eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung zwischen dem Kunden und Lewi Hong abzuschließen ist, wird der Kunde Lewi Hong vor Beginn der Dienstleistungen darauf hinweisen.
(4) Der Kunde stellt Lewi Hong von der Haftung wegen Verstößen gegen die DS-GVO und das BDSG vollumfänglich frei.
§ 12 Kommunikation
(1) Der Kunde stimmt zu, dass die Kommunikation ausschließlich per E-Mail erfolgt, sofern nicht anders vereinbart. In dringenden Angelegenheiten per Telefon. Wenn der Kunde telefonisch Kontakt aufnehmen möchte, sendet der Kunde eine E-Mail an den Auftragnehmer mit Beschreibung des Anliegens oder bucht einen Termin über die ihm zur Verfügung gestellten Tools.
(2) Mehrere Fragen sind gebündelt vom Auftraggeber bzw. Kunden zu verfassen.
(3) Die Bürozeiten von Lewi Hong sind Montags bis Freitag von 10:00 – 18:00 Uhr.
(4) Das Unternehmen antwortet in der Regel innerhalb von 24-48 Stunden auf E-Mails, ausgenommen Wochenenden und regulären Feiertagen.
§ 13 Urheberrecht, Nutzungsrechte
(1) Lewi Hong hat an allen Bildern, Videos, Texten, Werbekampagnen, Dokumente, Creatives, Webinaren, Datenbanken, Programme/ Tools etc. , die von ihnen veröffentlicht werden, Urheberrechte. Jegliche Nutzung ist ohne Zustimmung von Lewi Hong nicht gestattet.
(2) Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von uns für die Zusammenarbeit, hinterlegten Inhalte. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Vervielfältigung der von uns hinterlegten Inhalte ist strengstens untersagt. Vervielfältigt der Kunde Inhalte oder gibt diese an nicht berechtigte Dritte weiter, gilt ein angemessene und von uns festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe als vereinbart.
(3) Der Kunde erhält kein Nutzungsrecht in Bezug auf Werbetexte / Anzeigen, die von uns (Lewi Hong) auf unseren Webseiten oder innerhalb von Foren / Gruppen / Clouds/ Ordner veröffentlicht sind.
(4) Es ist untersagt, die vermittelten Inhalte und die zur Verfügung gestellten Vorlagen, Strategien und Konzepte an Dritte weiterzugeben oder sie im gewerblichen Kontext an Dritte anzubieten, sofern dies nicht eindeutig mit Lewi Hong abgestimmt wurde. Verstößt der Kunde gegen diese Vereinbarung, gilt eine angemessene und von uns festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe als vereinbart.
(5) Zuwiderhandlungen gegen die Absätze 1 und 4 werden bei einer Strafverfolgungsbehörde zur Anzeige gebracht.
§ 14 Sonstiges
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.
(2) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Lewi Hong maßgebend.
(3) Es ist bewusst, dass es sich um Werbemaßnahmen durch die Optimierung und Betreuung der Social-Media-Aktivitäten des Auftraggebers handelt. Der Auftragnehmer schuldet nur Dienstleistungen, er kann also keine Umsatzsteigerungen o.ä. zusagen und garantiert keine bestimmte Leistungsstufe oder Ergebnisse wie eine bestimmte Reichweite oder eine bestimmte Anzahl von Neukunden, Bewerbungen oder Arbeitnehmern/Mitarbeitern. Ein Beispiel für Ergebnisse, die für andere Kunden des Auftragnehmers erzielt wurden, kann als Marketinginstrument verwendet und dem Auftraggeber nur zu Demonstrationszwecken gezeigt werden und sollte vom Auftraggeber nicht als Hinweis auf versprochene Ergebnisse oder das Niveau der Ergebnisse ausgelegt werden.
(4) Auf diesen Vertrag ist das deutsche Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN- Kaufrecht) anzuwenden. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am besten gerecht wird.